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Hauskauf: alles über die Notarurkunde

Vom Vorvertrag bis zur notariellen Urkunde — was macht der Notar beim Immobilienkauf in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg?

Die Rolle des Notars beim Hauskauf

Beim Kauf einer Immobilie im Benelux ist der Notar Ihr juristischer Partner von Anfang bis Ende. In Belgien und Luxemburg ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben — die Kaufurkunde muss immer notariell beurkundet werden.

Der Notar prüft den Eigentumstitel, das Grundbuch, eventuelle Hypotheken und Pfändungen.

Der Vorvertrag

In Belgien unterzeichnen Sie zuerst einen Compromis de vente — einen Vorvertrag, der bereits bindend ist. In den Niederlanden gilt eine gesetzliche Bedenkzeit von drei Werktagen. In Luxemburg ist der Compromis ebenfalls nach Unterzeichnung bindend.

Die notarielle Urkunde

Am Tag der Beurkundung kommen Käufer und Verkäufer beim Notar zusammen. Die Urkunde wird vorgelesen, unterschrieben und beim Katasteramt registriert.

Kosten und Notargebühren

In Belgien sind die Notarkosten gesetzlich festgelegt (Barema). In den Niederlanden sind die Honorare frei verhandelbar — holen Sie mindestens 3 Angebote ein. In Luxemburg profitieren Käufer vom Bëllegen Akt: einem Steuerguthaben von 20.000 € pro Person.

Tipps für Käufer

• Fordern Sie immer eine Pro-Forma-Berechnung an. • In den Niederlanden: Vergleichen Sie mindestens 3 Notare. • In Belgien: Die Kosten sind identisch — wählen Sie nach Service. • In Luxemburg: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf den Bëllegen Akt haben.

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